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Gesetzliche Inhalte der Ausbildung in der Ergotherapie
Rechtliche Grundlage der Ausbildung bildet das Gesetz über den Beruf des Ergotherapeuten vom 25. Mai 1976 (Erg ThG ) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Ergotherapeuten ( ErgThAPrV ) vom 02.August 1999.
Weitere Info unter:
http://www.ergotherapie-dve.de/dokumente/ausbildungsverordnung/ErgThAPrV03-2005.pdf
http://www.ergotherapie-dve.de/dokumente/ergotherapeutengesetz/etgesetz.pdf
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die
Ausbildung zum Ergotherapeuten dauert 3 Jahre. Sie ist
durch das Gesetz über den Beruf zum Ergotherapeuten (vom
25.05.1976) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt
(1.
Fassung 23.03.1977 geändert 02.08.1999)
Gibt
es gesetzliche Zugangsvoraussetzungen?
Die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen sind:
- erfolgreicher Realschulabschluss / Fachoberschulreife
- oder ein erfolgreicher Hauptschulabschluss vom Typ 10 a, sowie
eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger
Dauer
- das vollendete 18. Lebensjahr ist das Mindestalter zur
Abschlussprüfung
Welche Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildung vorgesehen?

Die
medizinischen Ausbildungsinhalte bilden die Grundlage zur
Behandlung von Patienten. Symptome, Ursachen, Verlauf einer
Erkrankung, ebenso die präventiven, diagnostischen,
therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen werden erläutert.
Die sozialwissenschaftlichen Inhalte, gesellschaftliches
Hintergrundwissen über Krankheiten und Behinderung wird ergänzt,
durch psychologische Grundlagen über Sozialisation, Diagnostik,
und Therapie. Leitlinien aus der Pädagogik und Sonderpädagogik
ergänzen die ganzheitliche Sichtweise eines Ergotherapeuten.
Die Vermittlung fachspezifischer
Behandlungsverfahren in den verschiedenen medizinischen
Fachbereichen, bilden einen weiteren Schwerpunkt innerhalb der
Ausbildung. Sie sind die Grundlagen, um nach der Abschlussprüfung
seinen individuellen Arbeitsbereich auszuwählen.

Therapeutische Mittel und Medien sind zum Erreichen der
therapeutischen Zielsetzung patientenorientiert auszuwählen. Die
handwerklich gestalterischen Techniken müssen in den Grundzügen
beherrscht, ihre Wirkung erfahren und analysiert werden können.

Die
fachpraktische Unterweisung findet in drei verschiedenen
Fachbereichen und Einrichtungen außerhalb der Fachakademie statt.
Hier sollen die bislang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
des Schülers unter Anleitung in die Praxis (am Klienten)
umgesetzt werden.

Mit welchem Abschluss endet die Ausbildung?
Am Ende
der Ausbildung steht eine staatliche Prüfung. Sie enthält einen
schriftlichen Teil mit drei Klausuren, zwei praktischen
Prüfungsteilen und einer mündlichen Prüfung.

Der
erfolgreiche Abschluss wird durch das Abschlusszeugnis
bescheinigt und berechtigt zum Tragen des Berufstitel :
staatlich
anerkannte Ergotherapeutin, staatlich anerkannter
Ergotherapeut
.
(Der
Berufstitel wird durch eine Urkunde bescheinigt. Diese Urkunde
muss bei der Gesundheitsbehörde, durch den Teilnehmer
eigenständig beantragt werden. (Die
Antragstellung der AbsolventInnen wird durch unsere Fachakademie
für Ergotherapie des NRW BSW e. V. selbstverständlich
unterstützt)
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